Geschäftsbedingungen der anerkannten EU-Besamungstation - H. Schmidt


1.     Allgemeines

1.1    Über die Deckstation Schmidt stehen die in diesem Prospekt aufgeführten Hengste mit der angegebenen Decktaxe zur Verfügung.

1.2    Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen zum Tagessatz von 8 Euro zur Verfügung. Die Stuten sollten unter Vorlage des Equidenpasses gegen Influenza und Virusabort geimpft sein.

1.3    Die Preise zu 1.1. und 1.2 verstehen sich inkl. Mwst. Das Deckgeld ist grundsätzlich nach Besamung, bei Spermaversand vor der ersten Besamung fällig. Erst die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Deckzeit vom 1. 1. bis 1. 8. des jeweiligen Jahres.

1.4    Der Zeitpunkt der Besamung bestimmt der Stationstierarzt mit der Station. Die tierärztlichen Leistungen für Untersuchungen ect. stellt der Stationstierarzt gesondert in Rechnung. Für Besamungen außerhalb unserer Station übernimmt die Deckstation Schmidt keine Garantie. Mit dem Deck- bzw. Besamungsauftrag erkennt der Stutenbesitzer diese Bedingungen an.

1.5    Über die erfolgten Besamungen wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt. Dieser ist nach Erhalt vom Verband auf der letzten Seite zu unterschreiben und der Station zuzuschicken. Bei nicht eingetragenen Stuten ist eine Kopie des Abstammungsnachweises erforderlich.

2.     Samenversand

2.1    Der Samenversand wird nur während der Decksaison in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. August getätigt. Pro Rosseperiode wird maximal 3 mal Sperma versendet.

2.2    DER SAMEN WIRD AUSNAHMSLOS NUR GEGEN VORKASSE ABGEGEBEN.

2.3    Die Abgabe von Sperma erfolgt ausschließlich an Tierärzte,  Besamungsbeauftragte bzw. Besamungsstationen unter Berücksichtigung tierzuchtrechtlicher Vorschriften und ggf. aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (Besamungsvertrag). Anfallende Fracht- und Tierarztkosten gehen zu Lasten der Stutenbesitzer. Die unverzügliche Rücksendung der Versandbehälter innerhalb von 7 Tagen hat grundsätzlich auf Kosten des Züchters zu erfolgen. Der Versand erfolgt grundsätzlich montags bis freitags per Nachtexpress. Gegen Aufschlag kann eine Auslieferung von Samstag auf Sonntag in der Hauptsaison erfolgen.

2.4    Sollte die Stute in einer Decksaison mittels Frischsamen nicht tragend werden, erhält der Züchter in der darauffolgenden Decksaison für dieselbe Anpaarung einen Nachlass von 50 % auf das im Folgejahr gültige Deckgeld.

2.5    Samenbestellungen sind im voraus bis 10 Uhr, samstags bis 9 Uhr wie folgt an uns zu richten:

        Name und Lebensnummer der Stute

Name und genaue Anschrift des Besitzers und des besamenden Tierarztes oder der Besamungsstation.

2.6    Für auf dem Versandweg verlorengegangenen oder unbrauchbar gewordenen Samen sowie dem Besitzer der Stute bereits für die Besamung entstandenen Kosten übernehmen wir keine Haftung. Sollte durch Krankheit usw. kein Samen zur Verfügung stehen, übernehmen wir keine Haftung. Sollte von einem Hengst durch Turniereinsatz kein Frischsamen vefügbar sein, kann auf Station mit Tiefgefriersamen besamt werden.

3.     Deckhygiene

3.1    Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen
Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dies für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Tierarzt gesondert in Rechnung gestellt. Tupferproben von güsten Stuten ist erforderlich.

4.     Haftung

4.1    Der Hengsthalter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftungsbegrenzung umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stute, insbesondere bei der Besamung entstehen können.

4.2    Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.

4.3    Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und der Tierhüterhaftung (§ 833, § 834) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

5.     Erfüllungsort und Gerichtsstand

5.1    Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters.

5.2    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist, soweit der Züchter Vollkaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters. Die Hengste Cellestial, Chap I, Chap II, Catching Fire, Celtic King, Come and Fly, Chancenreich, Manchester van´t Paradijs und Sir Mecklenburg sind auf der Deckstation H. Schmidt stationiert und über Frischsamen verfügbar.

Tierarzt:
André Kleinpeter
Haus 34
18292 Alt Sammit

Mobil: 0171 – 7763695
Fax: 038457 – 50639
 

AGB | Impressum & Datenschutz |  www.faszinationpferde.de | Built with Websitebaker